Sie haften als Geschäftsführer und Inhaber persönlich und privat für sämtliche treuhänderisch einbehaltenen Gelder: z.B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung etc.. Sie müssen jetzt handeln; ansonsten droht möglicherweise (auch bei sogenannten haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften) eine persönliche Haftung bis in Ihr Privatvermögen. Wir sind keine Juristen - wir berechnen ausschließlich, ob Ihr Unternehmen bereits antragspflichtig ist.